Der Kauf schien so gut wie besiegelt, der Notartermin war vereinbart, vielleicht sogar schon vorbereitet – und dann zieht der Käufer überraschend zurück. Für Eigentümer ist das ein Schock. Neben der Enttäuschung stehen plötzlich finanzielle und organisatorische Fragen im Raum. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Immobilie dennoch erfolgreich verkaufen.
Ein geplatzter Immobilienverkauf kommt selten aus heiterem Himmel. Häufig sind die Gründe in einer unsicheren Finanzierung zu finden. Selbst bei einer anfänglichen Finanzierungsbestätigung kann es passieren, dass Banken kurz vor dem Notartermin zusätzliche Unterlagen verlangen oder ihre Zusage zurückziehen. „Steigende Zinsen, neue Bonitätsprüfungen oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass der Käufer die benötigten Mittel nicht rechtzeitig erhält,“ erklärt Thomas Stahr, Geschäftsführer von Thomas Stahr Immobilien in Augsburg.
Was nach einem Rücktritt geschieht
Wenn ein Käufer vor der notariellen Beurkundung zurücktritt, ist die Rechtslage eindeutig: Ohne unterschriebenen Kaufvertrag gibt es grundsätzlich keine Verpflichtung, den Kauf abzuschließen. Dennoch können unter bestimmten Umständen Ansprüche entstehen, beispielsweise wenn eine verbindliche Reservierungsvereinbarung getroffen wurde oder dem Verkäufer nachweislich Kosten entstanden sind.
Reservierungsgebühren sind jedoch nur dann gültig, wenn sie rechtlich einwandfrei vereinbart wurden. Wurde eine solche Vereinbarung notariell beurkundet oder klar geregelt, kann möglicherweise eine Entschädigung gefordert werden. Auch entstandene Kosten für Notarentwürfe oder Gutachten können unter Umständen geltend gemacht werden, wenn entsprechende Vereinbarungen bestehen.
Mit durchdachter Planung den passenden Käufer finden
In dieser Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und strukturiert vorzugehen. Interessenten sollten nicht zu früh abgesagt werden. Falls dies bereits geschehen ist, ist es ratsam, diese erneut zu kontaktieren. „Manchmal sind Interessenten bereit, erneut über den Preis zu sprechen, da sie eine schwierige Lage auf Verkäuferseite vermuten,“ sagt Thomas Stahr. Ein Neustart der Vermarktung kann neuen Aufwand und möglicherweise Kosten mit sich bringen. Wenn potenzielle Käufer eine Immobilie erneut in den Portalen sehen, könnten sie denken, dass es ein Problem gibt. Schnell kann die Immobilie dann zum Ladenhüter werden.
Ein gescheiterter Verkauf bedeutet jedoch nicht das Ende Ihrer Verkaufschancen. Oftmals lässt sich mit einer gezielten Anpassung der Vermarktungsstrategie schnell ein neuer Käufer finden. Entscheidend ist eine ehrliche Analyse des bisherigen Prozesses. „Wurde der Angebotspreis realistisch angesetzt? Sind Präsentation, Exposé und Online-Auftritt überzeugend? Gab es Rückmeldungen von Interessenten, die auf Optimierungspotenzial hinweisen?“ fragt Stahr. Ein professionell gesteuerter Neustart kann Spekulationen über mögliche Probleme mit der Immobilie verhindern. Wer jetzt strukturiert handelt und auf erfahrene Unterstützung setzt, kann den Verkaufsprozess noch erfolgreich abschließen.
Sie wünschen sich, dass Ihr Immobilienverkauf in Augsburg reibungslos abläuft? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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