Hohe Kaufpreise und teure Finanzierungen scheinen Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu erschweren. Genau hier setzt das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, besser bekannt als „Jung kauft Alt“, an. Doch wer kommt hierfür in Frage und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Programm „Jung kauft Alt“ richtet sich gezielt an Familien, die sich gegen einen Neubau entscheiden und stattdessen eine bestehende Immobilie oder Wohnung erwerben möchten. Dabei wird der Kaufpreis einschließlich der Kosten für das Grundstück unterstützt, während die Kosten für spätere Renovierungen separat gedeckt werden müssen.
Mit dem Programm werden gleich zwei Zwecke verfolgt: Familien soll der Einstieg in den Immobilienbesitz erleichtert werden, während gleichzeitig sanierungsbedürftige Gebäude wieder nutzbar gemacht werden. In etablierten Wohngegenden und kleineren Städten wie Augsburg kann dies besonders vorteilhaft sein, da bestehende Immobilien oft günstiger sind als Neubauten und zudem viel Raum für Entwicklung bieten.
Förderberechtigte Familien im Überblick
Einige Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Förderkredit zu erhalten. Mindestens ein minderjähriges Kind muss im Haushalt leben, die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden und es darf sich um die einzige Immobilie der Familie in Deutschland handeln. Zudem gibt es eine Einkommensgrenze von 90.000 Euro für ein Kind, die sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro erhöht.
Auch der energetische Zustand des Gebäudes spielt eine Rolle: Laut Energieausweis muss die Effizienzklasse F, G oder H vorhanden sein, wenn der Antrag gestellt wird. Der Förderantrag wird vor dem Kauf über einen Finanzierungspartner eingereicht und nicht direkt bei der KfW. Nach der Bewilligung bleibt bis zu viereinhalb Jahre Zeit, um die Immobilie auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE zu sanieren.
Eine durchdachte Finanzierung aufbauen
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Einkommen. Es sind bis zu 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 125.000 Euro bei zwei Kindern und bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern möglich. Da Nebenkosten und Sanierungskosten nicht durch dieses Programm abgedeckt sind, sollte die Gesamtfinanzierung frühzeitig strukturiert werden.
„In der Praxis wird ‚Jung kauft Alt‘ oft mit weiteren Fördermitteln kombiniert, wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude“, erklärt Thomas Stahr, Geschäftsführer von Thomas Stahr Immobilien in Augsburg. „So wird der Förderkredit Teil einer soliden Finanzierungsstrategie.“
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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