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Gemeinsame Immobilie nach der Trennung: So finden unverheiratete Paare eine faire Lösung

Ein Paar steht mit verschränkten Armen Rücken an Rücken in einer gemeinsamen Wohnung und blickt in entgegengesetzte Richtungen – sinnbildlich für eine Trennung ohne Trauschein.

Viele Paare entscheiden sich heute dafür, gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, ohne verheiratet zu sein. Solange die Beziehung besteht, spielt das oft kaum eine Rolle. Kommt es jedoch zur Trennung, zeigt sich schnell, dass für unverheiratete Eigentümer andere Rahmenbedingungen gelten als für Ehepaare. Eine automatische Vermögensaufteilung gibt es nicht. Um finanzielle Nachteile und langwierige Konflikte zu vermeiden, sollten beide Seiten deshalb frühzeitig klären, welche Rechte bestehen und welche Lösung zur gemeinsamen Immobilie am besten passt.

 

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Nachdenkliches Paar steht getrennt an einer Wand, die beide trennt, jeweils in einem hellen Raum – Symbolbild für Trennung, emotionale Belastung und die Klärung von Immobilienfragen im Rahmen einer Scheidung.

 

Immobilienbesitz ohne Ehevertrag: Auswirkungen einer Trennung

 

In erster Linie ist entscheidend, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und in welchem Verhältnis die Anteile stehen. Diese Eintragungen regeln die Besitzverhältnisse, unabhängig davon, wer während der Partnerschaft wie viel zum Kauf, zur Finanzierung oder zur Renovierung beigesteuert hat. Auch bestehende Kredite bleiben von einer Trennung unberührt; die Verpflichtungen gegenüber der Bank bestehen wie im Darlehensvertrag festgelegt weiter.

 

„Zusätzliche Vereinbarungen, wie ein Partnerschaftsvertrag oder schriftliche Absprachen zum eingebrachten Kapital, können die Klärung erleichtern“, erklärt Thomas Stahr, Geschäftsführer von Thomas Stahr Immobilien in Augsburg. „Ohne solche Abmachungen ist eine gründliche Prüfung der potenziellen Ansprüche ratsam, insbesondere wenn die finanziellen Beiträge der Partner unterschiedlich waren. Eine rechtliche Beratung kann hier helfen.“

 

Eigentumsübergang oder Verkauf: Die richtige Entscheidung finden

 

Wenn einer der Partner in der Immobilie verbleiben möchte, kann er den Anteil des anderen erwerben und ihn auszahlen. Dazu ist eine realistische Bewertung der Immobilie notwendig, ebenso wie meist die Zustimmung der finanzierenden Bank. Eine Eigentumsübertragung führt nicht automatisch dazu, dass der Partner aus dem bestehenden Darlehen entlassen wird.

 

Ist die Übernahme nicht machbar oder gewünscht, ist oft ein Verkauf der beste Weg. Der Erlös wird nach Abzug der Verbindlichkeiten gemäß den Eigentumsanteilen aufgeteilt. „Ein angemessener Verkaufspreis und eine strukturierte Vermarktung sind entscheidend für einen klaren finanziellen Abschluss“, betont Thomas Stahr.

 

Streitigkeiten minimieren und eine gemeinsame Lösung finden

 

Je sachlicher die Parteien vorgehen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, schnell zu einer fairen Einigung zu gelangen. Es ist hilfreich, den aktuellen Marktwert, die Restschuld und mögliche Nebenkosten offen darzulegen. Darauf basierend lassen sich Übernahme und Verkauf objektiv gegeneinander abwägen.

 

Laut Thomas Stahr kann ein neutraler Immobilienmakler dabei helfen, „emotionale Aspekte von wirtschaftlichen Fakten zu trennen“. Eine unabhängige Bewertung und ein klar strukturierter Verkaufsprozess verringern Unsicherheiten und machen Entscheidungen nachvollziehbarer. Dies schafft eine solide Grundlage, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt und unnötige Konflikte vermeidet.

 

Sie überlegen, ob der Verkauf oder die Übernahme Ihrer gemeinsamen Immobilie die bessere Option ist? Wir bieten Ihnen eine neutrale Wertermittlung und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Verkaufsprozess in Augsburg und Umgebung.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

 

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